Beschluss 2014: Reform der Geheimdienstkontrolle
Die Jungen Liberalen fordern eine Reform des „Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes (Kontrollgremiumgesetz – PKGrG)“ und des „Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10-Gesetz)“
Ziel soll die Zusammenlegung des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) mit der G-10 Kommission, zu einem vergrößerten Gremium mit erweiterten Befugnissen sein, welches sich gleichteilig aus Bundestagsabgeordneten und Sachverständigen zusammensetzt. Die Regelung der bisherigen G-10 Kommission, dass eine bestimmte Mindestanzahl der Mitglieder das Richteramt ausüben können muss (bisher 1) soll beibehalten und bei Bedarf erweitert werden.
Bei einer Neuumsetzung des §1 PKGrG ist darauf zu achten, dass durch das Kontrollgremium, nicht wie bisher die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Geheimdienste kontrolliert wird, sondern die Nachrichtendienste einer direkten Beaufsichtigung zugeführt werden
Im Aufgabenbereich des neuen Kontrollgremiums liegen weiterhin sämtliche Tätigkeiten der Ursprungsorgane, wie bspw. die Prüfungspflicht der „Zulässigkeit und Notwendigkeit von Erhebung, Verarbeitung und Nutzung […] Personenbezogener Daten“ (s. §15 Abs.5 G 10) und des Weiteren die Überprüfung der Rechtmäßigkeit aller nachrichtendienstlichen Projekte oder nachrichtendienstlicher Beteiligungen an Projekten zur pauschalen Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Telekommunikationsdaten.
8 PKGrG, der es Mitarbeitern der Dienste erlaubt Eingaben direkt an das Kontrollgremium zu richten, soll durch eine Regelung ersetzt werden, die es Mitarbeitern der Bundesgeheimdienste unter Schutz ihrer eigenen Identität erlaubt sich an das Kontrollgremium zu wenden. Auf einen Zusatz (wie er bisher besteht, der es Erforderlich macht, einen solchen Vorgang auch der Leitung des betreffenden Dienstes mitzuteilen, soll verzichtet werden.
Des Weiteren soll hierfür ein zusätzlicher Gremiumssitz eines Ombudsmitglieds geschaffen werden, das Beschwerden von Geheimdienstmitarbeiter und Zivilisten bearbeitet und dem Kontrollgremium zuführt.
Abschließend soll eine rechtliche Grundlange zur Vorlage des dienstinternen BND-Jahresberichts gegenüber dem Kontrollgremium geschaffen werden.
– JuLis Mittelfranken (2014)
1. Januar 2014