Beschluss 2014: Life begins after coffein
Staatliche Regelungen zum Koffeingehalt in Getränken sind zu streichen. Der bereits zwingend erforderliche Hinweis auf den erhöhten Gehalt (genaue Angabe in mg/100ml) zusammen mit einem – in den meisten Fällen von den Herstellern freiwillig angebrachten – Hinweis auf mögliche Gefahren für Kinder, Schwangere, Stillende und koffeinempfindliche Personen ist vollkommen ausreichend.
Im Rahmen bestehender Aufklärungsprogrammen soll auch auf die Gefahren des gleichzeitigen Konsums von Alkohol und Energy-Getränken hingewiesen werden.
– JuLis Mittelfranken (2014)
Veröffentlicht von: Beschlüsse 2014
1. Januar 2014
1. Januar 2014