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Justitia entlasten, Schwarzfahrer aus dem Knast holen 

Wir Junge Liberale Mittelfranken sind der Meinung, dass die Beförderungserschleichung nach §265a Absatz 1 Alt. 3 StGB (“Schwarzfahren” im ÖPNV) ein Vergehen mit aus gesellschaftlicher Sicht geringem Unrechtsgehalt und allzu häufig allein auf wirtschaftliche Not der Betroffenen zurückzuführen ist. Wir fordern deshalb, sogenannte Schwarzfahrer nicht mehr als Straftäter zu belangen, denen ein Gefängnisaufenthalt droht.  

Konkret fordern wir die Aufhebung der Strafbarkeit der Beförderungserschleichung bei gleichzeitiger Schaffung eines äquivalenten Tatbestands im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten. Hierzu soll an §118 („Belästigung der Allgemeinheit“) ein §118a angefügt werden, der die Möglichkeit schafft, unbefugte Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel mit Geldbuße oder gemeinnütziger Arbeit zu ahnden. 

Die Initiative der bayrischen Staatsregierung zur Erbringung gemeinnütziger Arbeit als primäre Ersatzstrafe (“Schwitzen statt Sitzen”) zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen begrüßen wir dabei ausdrücklich als einen ersten Schritt in Richtung Entkriminalisierung. Diese wird in unseren Augen bisher jedoch noch zu wenig umgesetzt.