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Beschluss 2015: Hochqualifizierte für Deutschland

Durch den demografischen Wandel geht Deutschland bis 2030 etwa jede achte erwerbstätige Person verloren. Die Zuwanderung von Hochqualifizierten ist eine von mehreren möglichen Maßnahmen, mit denen eine rapide Verringerung des Arbeitskräfteangebots und damit nachteilige Effekte auf die Innovationsfähigkeit und den technischen Fortschritt verhindert werden können.

Zentraler internationaler Bewerberpool
Deutschland soll für die Arbeitsmigration ein „Express of Interest System“ einführen. Personen, die Interesse an Arbeit in Deutschland haben, melden sich über einen Online-Antrag an. Erfüllen sie gewisse Grundvoraussetzungen (insb. Qualifikation für Berufsfelder mit Arbeitskräftemangel), werden sie in einen Kandidaten-Pool der Bundesagentur für Arbeit aufgenommen. Firmen können einen Personalbedarf bei der Agentur anmelden, die daraufhin geeignete Kandidaten vermittelt. Für vermittelte Personen wird automatisch durch die jeweilige Botschaft ein Visum ausgestellt und nach der Ankunft eine Aufenthaltserlaubnis erteilt.

One-Stop-Government
Kommunen sollen „Welcome Center“ einrichten, die alle Leistungen im Rahmen der Zuwanderung an einer Stelle anbieten. Dazu sind Ausländerbehörden, Meldebehörden, Träger der Grundsicherung (Jobcenter) und die Agentur für Arbeit zu beteiligen.

Mehrsprachigkeit als Selbstverständlichkeit
Für absehbar kurzfristige Arbeitsaufenthalte (Abordnungen, Entsendungen etc.) kann nicht zwangsläufig das Lernen der deutschen Sprache gefordert werden. Behörden sowie insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen müssen entsprechend in der Etablierung einer mehrsprachigen Unternehmenskultur gefördert werden.

Alle öffentlichen Dienstleistungen im Zusammenhang mit beruflicher Zuwanderung müssen mindestens auch in Englisch zur Verfügung gestellt werden. Webseiten, Flyer, Merkblätter und ähnliches sollen in die wesentlichen Weltverkehrssprachen übersetzt werden (englisch, französisch, spanisch, russisch, chinesisch, arabisch).

Interkulturelle Kompetenz
Jeder Mitarbeiter öffentlicher Stellen mit Publikumskontakt ist interkulturell zu schulen. Kenntnisse mindestens einer zweiten Sprache sind eine Selbstverständlichkeit und als Kernkompetenz bei der Einstellung bzw. Beförderungen zu fordern. Bei grundsätzlicher Weigerung eines Mitarbeiters zum Lernen einer zweiten Sprache oder zur Teilnahme an interkulturellen Schulungen sind ggf. dienstrechtliche Maßnahmen einzuleiten.

– JuLis Mittelfranken (2015)