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Beschluss 2017: Finanzierungsquelle privater Eisenbahninfrastruktur-unternehmen

Die Eisenbahninfrastruktur in Deutschland leistet einen hohen volkswirtschaftlichen Nutzen, ist eigenwirtschaftlich jedoch nicht zu finanzieren. Bei der Reaktivierung von Eisenbahnstrecken für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) gibt es – bei entsprechendem Nachweis eines positiven volkswirtschaftlichen Nutzens – im Netz der bundeseigenen Bahnen eine Finanzierungsquelle in Form der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung Anlage 8.7 (LuFV 8.7).
Im Netz privater Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) scheitern geplante Reaktivierungen – trotz positiven volkswirtschaftlichen Nutzens – oftmals daran, dass grundsätzlich kein Zugriff auf die Bundesmittel für teure Erstinvestitionen besteht und demnach eine Reaktivierung aus Sicht des EIU nicht rentabel ist. Daher setzen sich die Julis für die Bereitstellung eines mit der LuFV 8.7 vergleichbaren Finanzierungstopfes für private EIU ein.

– JuLis Mittelfranken (2017)