18.03.2026

Zerstörung von Wohnraum beenden

Immer wieder gibt es Beispiele von Gemeinden, die auch nur teilweise ungenehmigte Wohngebäude abreißen lassen. 

Wenn ein Gebäude nicht den kleinlichen Regeln eines Bebauungsplans entspricht, etwa einen Meter zu hoch ist, eine Fertigteilgarage statt eines genehmigten Carports hat oder die Terrasse auf eine andere Hausseite gewandert ist, zwingt der Staat die Besitzer die komplette Immobilie abzureisen. 

Das ist maßlos überzogen und ein Hohn gegen den Wohnraummangel. 

Wir fordern, dass nicht sicherheitsrelevante Abweichungen von den genehmigten Plänen nur noch ein Bußgeld nach sich ziehen.

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