Staatliche Förderprogramme sind ein mächtiges Instrument politischer Gestaltung. Es besteht aber die Gefahr, dass einmal geschaffene Förderstrukturen dauerhaft fortgeführt werden, ohne ihre Wirksamkeit, Notwendigkeit oder Verhältnismäßigkeit in Bezug auf Förderwürdigkeit zu prüfen.
Deshalb fordern die Jungen Liberalen Mittelfranken die Einführung verbindlicher Evaluationspflichten und sog. Sunset-Klauseln für staatliche Förderprogramme und Zuwendungen jeglicher Art, insb. bei der Förderung von Nichtregierungsorganisationen und sonstigen nichtstaatlichen Trägern ab einem Gesamtwert von 1.000€ p.a. .
Jedes neu aufgelegte Förderprogramm ist grundsätzlich von Beginn an zeitlich zu befristen. Die reguläre Laufzeit darf fünf Jahre nicht überschreiten. Nach Ablauf dieser Frist endet das Programm automatisch, sofern nicht auf Grundlage einer unabhängigen und transparenten Evaluation ausdrücklich eine Verlängerung beschlossen wird. Auch bestehende Förderprogramme und dauerhafte Zuwendungsstrukturen sind schrittweise in dieses Befristungssystem zu überführen.
Die Evaluation muss nachvollziehbar prüfen, ob das jeweilige Programm seine vorher definierten Ziele tatsächlich erreicht, ob die eingesetzten Mittel wirtschaftlich und effizient verwendet werden, ob weiterhin ein politischer und gesellschaftlicher Bedarf besteht und ob die Förderung mit den verfassungsmäßigen Grundwerten sowie der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar ist.
Förderprogramme oder Zuwendungen, die diese Kriterien nicht erfüllen oder deren Zweck nicht klar vom parteipolitischen Wettbewerb getrennt ist, dürfen nicht verlängert werden. Die Ergebnisse der Evaluation sind öffentlich zugänglich zu machen.