Die Versammlung möge beschließen:
1. Gerechte Start- und Lebenschancen für Alle
Die Jungen Liberalen Bayern vertrauen auf die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung jedes Einzelnen. Damit alle Bürger unabhängig ihrer Herkunft ihre individuellen Lebensziele verwirklichen können, bedarf es angemesseneren Voraussetzungen. Gerechte Startchancen entstehen erst durch den Verzicht auf staatliche Einschränkungen, durch Ermöglichung eines Lebens ohne äußere Zwänge, aber eben auch durch den Ausgleich ungünstiger Lebensbedingungen. Um Chancengerechtigkeit statt falscher Gleichheit zu erreichen, fordern wir insbesondere:
1.1 Finanzielle Grundlagen für jedes Kind
Die Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums für alle Bürger und (zeitweisen) Einwohner eines Staates ist ein Kernanliegen des Sozialstaats. Sie ist dabei vor allem auch Mittel zur Bekämpfung von Kinderarmut und Sprungbrett zur Verwirklichung des eigenen Lebensglücks. Neben der rein materiellen Absicherung steht dabei für uns vor allem die Möglichkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben im Fokus. Die immer wieder vorgebrachte, pauschalisierte Forderung nach mehr Geld zur Lösung aller Probleme geht aber unter Umständen am eigentlichen Problem vorbei. Strukturell wird Kinderarmut nicht durch Sozialtransfers beseitigt, sondern durch die ausreichende Erwerbstätigkeit der Eltern, sowie des Zugangs zu Bildung und Förderung. Zur Verbesserung der materiellen Situation von Kindern schlagen wir vor:
• Die Kosten für die Betreuung des eigenen Kindes sollen steuerlich voll abzugsfähig sein.
• Jugendliche ab 16 Jahren sollen selbst Anspruchsberechtigte des Kindergeldes sein, sofern sie einen eigenen Haushalt führen.
• Langfristig eine einfachere Handhabung aller kinderbezogenen Sozialleistungen zu ermöglichen. Dabei sollen die derzeitigen kindsbezogenen Sozialleistungen gebündelt werden. Diese sollen im Rahmen einer negativen Einkommensteuer über das Finanzamt ausgezahlt werden. Die Höhe orientiert sich dabei an der Bedürftigkeit der Familie.
1.2 Beste Erziehung und Betreuung für jedes Kind
Die Jungen Liberalen Bayern bekennen sich dazu, jedem Kind bestmögliche Chancengerechtigkeit zuteilwerden zu lassen. Die Chancen, die ein Kind hat, dürfen nicht vom finanziellen oder sozialen Status oder dem Bildungsstand der Eltern abhängig sein. In der Schaffung dieser Chancengerechtigkeit sehen wir eine staatliche Aufgabe. Gleichzeitig stehen wir zum grundgesetzlich garantierten Schutz der Familie und des Erziehungsrechts der Eltern. Das in Ausgleich zu bringen, sehen wir als Aufgabe an zu der wir folgende konkrete Lösungen vorschlagen:
• Hinweisen auf einen problematischen Umgang mit den eigenen Kindern muss das Jugendamt schnell nachgehen. Neben der Kontaktaufnahme zu den Eltern mit dem Ziel der Unterstützung auf freiwilliger Basis unterstützen wir dabei in letzter Konsequenz auch die Möglichkeit, im Falle festgestellter, gravierender und anhaltender Mängel das Sorgerecht auf das Jugendamt zu übertragen. Pflegefamilien sollen strengen Anforderungen genügen, die regelmäßig überprüft werden müssen. Dazu sollen die Jugendämter personell besser ausgestattet werden.
• Werden im Rahmen der wichtigsten bereits verpflichtenden Vorsorgeuntersuchungen dringende Hinweise auf Misshandlung, Missbrauch oder schwere Vernachlässigung eines Kindes festgestellt, entfällt die ärztliche Verschwiegenheitspflicht, gegenüber Amtsträgern.
• In KiTas soll frühzeitig weiterhin qualitativ hochwertige Bildungsarbeit bspw. nach dem bayrischen Bildungs- und Erziehungsplan stattfinden. Insbesondere hier können unterschiedliche soziale Hintergründe der Kinder durch spezielle Förderung ausgeglichen werden.
• Wir begrüßen zwar den Vorstoß einiger Kommunen, wie etwa München, die einen beitragsfreien Kindergarten ermöglichen. Dies darf aber nicht zu Lasten der Qualität gehen, wenn so bspw. Gelder in der Beitragsfreiheit anstatt einen besseren Betreuungsschlüssel gesteckt werden. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass die staatliche Förderung zwischen staatlichen, kommunalen, kirchlichen und privaten Trägern von Krippen, KiTas und Kindergärten bei gleicher Leistung auch gleich erfolgt – nur so haben die Eltern eine echte Wahlfreiheit, die nicht finanziell vorbestimmt ist, und können so ihr Erziehungsrecht ausüben.
• Freiwillig in den KiTas und verpflichtend in den Grundschulen muss es Sprachtests für alle Kinder geben. Im Falle sprachlicher Defizite kann die Grundschule die Teilnahme am schulischen Förderunterricht anordnen. Das sichere Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift muss ein vorrangiges Ziel der Grundschule sein.
• Um Mobbing und Stigmatisierung vorzubeugen, sollen Lehrkräfte während der Ausbildung und im Schulalltag regelmäßig durch Sozialarbeiter und Schulpsychologen unterstützt werden.
• Bei weiterführenden Schulen soll es die freie Wahlmöglichkeit zwischen Halbtags- und Ganztagsangeboten geben. Die reine Nachmittagsbetreuung bei Ganztagsangeboten muss auf jeden Fall optional bleiben. Ab dem Alter von 16 soll spätestens die Wahlmöglichkeit der diesbezüglichen Schulform bei den Kindern liegen.
• In jedem Fall muss es in allen weiterführenden Schulen eine Möglichkeit der Mittagsverpflegung geben.
2. Bildung ermöglicht Aufstieg
Um den Herausforderungen der Zukunft gewachsen zu sein, muss die Politik ihren Fokus wieder auf Bildung legen. Bildung schafft Voraussetzungen, um das Leben nach den eigenen Vorstellungen zu gestalten und ist der Schlüssel, um die Herausforderungen am Arbeitsmarkt oder der Integration zu bewältigen. Sie ist der größte Chancenmotor unserer Gesellschaft und dient der Entfaltung und Selbstermächtigung des Menschen. Bildung darf nicht nur während der regulären Schulzeit passieren. Der Staat muss alle Wege bereitstellen, die spätere Weiter- und Fortbildung ermöglichen. Lebenslanges Lernen kann das eigene Leben flexibler machen und die individuellen Chancen auf dem Arbeitsmarkt steigern. Dabei müssen für alle dieselben Voraussetzungen gelten. Chancengerechtigkeit ist dafür der Schlüssel. Jedem muss unabhängig von der Herkunft die gleiche Bildung und so der bestmögliche Start ins Leben ermöglicht werden. Aufstieg durch Bildung heißt, dass nicht die Herkunft, sondern Engagement und Leistung den Unterschied machen. Das gilt sowohl für die Breitenförderung wie auch für die Begabtenförderung. Chancengerechtigkeit muss dabei auf individuelle Förderung und Leistungsorientierung treffen.
2.1 Durch Bildung Flügel heben Um die Chancengerechtigkeit zu erhöhen haben wir folgende Vorschläge für die Bildung unserer Schüler:
• Grundschulen sind der erste Kontakt, den die jüngsten Schüler mit unserem Bildungssystem haben. Wir müssen hier den Grundstein legen, eine positive Schulerfahrung zu schaffen und so lebenslanges Lernen und Bildung auch für spätere Zeiten zu erleichtern. Daher müssen wir insbesondere Grundschulen f inanziell und personell besser ausstatten. Damit können kleinere Gruppen und eine bessere Betreuung sichergestellt werden und so auf die Bedürfnisse eines jeden Schülers besser eingegangen werden. So schaffen wir schon früh individuelle Talentförderung.
• Wer mündige Menschen will, braucht eine mündige Schule. Wir verlangen die volle personelle und finanzielle Autonomie für Schulen. Wir wollen den Schulleitungen sowie den Pädagogen die Freiheit und Verantwortung zur eigenen Umsetzung und Gestaltung geben. Die Politik soll sich auf verlässliche rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen konzentrieren. Mittelfristig fordern wir ein mutiges und weitreichendes Autonomiemodell, das den Schulen auf freiwilliger Basis zugänglich gemacht wird.
• Inklusion ist nach der UN-Behindertenrechtskonvention auch für unser Bildungssystem vorgegeben. Wo möglich müssen auch Kinder mit Behinderungen und chronischen Krankheiten in regulären Schulen am regulären Unterricht teilnehmen können. Nur so schaffen wir auch die Inklusion der Kinder mit Behinderung in unsere Gesellschaft.
2.2 Auszubildende fördern
Um die Anerkennung der Berufsausbildung zu steigern, sowie deren Aufnahme zu erleichtern fordern die Jungen Liberalen Bayern:
• Das Handwerk ist essentieller Bereich unserer Wertschöpfung in Deutschland. Ein breites Angebot von Handwerksdienstleistungen ist sehr wichtig. Handwerker sollen zukünftig auch ohne Meisterbrief eine selbständige Tätigkeit aufnehmen können.
• Die Meisterpflicht in einigen Gewerken ist kurzfristig rückabzuwickeln. Davon unberührt bleibt die Meisterpflicht zur Ausbildung. In Vorbereitung auf jeden Bildungsabschluss (Abschluss der Mittelschule, Mittlerer Schulabschluss, beruflicher Bildungsabschluss, Hochschulreife) sollen die angehenden Absolventen umfassend über alle durch diesen Abschluss offenen Möglichkeiten informiert werden, damit wirklich alle Wege offenstehen.
• Um Schülerinnen und Schülern bereits während der Schulzeit die Möglichkeit zu geben, verschiedene Berufe kennenzulernen, sollen für die Mittel-, Real- und Wirtschaftsschulen sowie für die Gymnasien in Bayern Praktika für die vorletzten Schuljahre für alle verpflichtend sein. Dadurch ergibt sich bereits während der schulischen Laufbahn eine Möglichkeit zur Orientierung vor der Bewerbungsphase für Ausbildungsberufe.
2.3 BAföG für Erwachsene
Bereits heute arbeitet jeder Zweite unter 25 Jahren nicht in seinem erlernten Beruf. Dies liegt unter anderem an der sich schnell verändernden Arbeitswelt. Die beste Chance sich an die ständig wandelnden Voraussetzungen des Arbeitsmarktes anzupassen, heißt lebenslanges Lernen. Um dies für jeden Einzelnen zu jedem Zeitpunkt im Leben möglich zu machen, fordern wir:
• Ein digitales Freiraumkonto für jeden Bürger, auf das er steuer- und sozialabgabenfrei sein eigenes Einkommen einzahlen kann. Das Geld auf diesem Konto soll dazu dienen, dass angesparte Geld für Weiterbildungsangebote zu nutzen.
• Ein BAföG für Erwachsene (sog. Midlife-BAföG) abhängig vom Einkommen, damit Aufstieg durch Weiterbildung auch für Geringverdiener möglich ist. Das Midlife BAföG soll für 10 Jahre jenen zustehen, die monatlich einen Betrag unter dem doppelten des Medianeinkommen zur Verfügung haben. Dieser ergibt sich aus Gehalt sowie investierbarem Vermögen abzüglich zu zahlender Leistungen wie Unterhaltszahlungen oder Rückzahlungen von Schulden. Mittels einer Härtefallregelung soll von der starren Grenze im Einzelfall abgewichen werden können.
• Der Förderbeitrag soll bei bis zu 1000€ im Jahr liegen, ohne das eine Rückzahlungspflicht besteht. Außerdem soll es möglich sein das zusätzliche Geld über mehrere Jahre anzusparen, um später größere Investitionen in die eigene Bildung zu finanzieren zu können.
2.4 Weiterbildung und Arbeitsagenturen
Wir wollen jedem im bestehenden System der Arbeitsagenturen eine individuelle Beratung, Förderung und Qualifizierung nach seinen Fähigkeiten ermöglichen. Hierzu schlagen wir Folgendes vor:
• Die Jobcenter sollen in einem erstem Schritt Eignungs- und Interessentests, die Qualifikationen, unabhängig von Schulzeugnissen ermitteln, anbieten. Die Teilnahme daran ist freiwillig. Die Ergebnisse stehen dann während der Beratungsgespräche zu einer individuellen Förderung als Orientierungshilfe zur Verfügung. Darüber hinaus sollen die Ergebnisse dem Betroffenen danach als offizieller Nachweis über Qualifikationen für Bewerbungen zur Verfügung stehen.
• Weiterbildungsmaßnahmen, die im Endeffekt nur zur Beschönigung von Statistiken dienen, lehnen wir ab. Wenn eine Fördermaßnahme durchgeführt wird, muss diese auf die Situation des Arbeitssuchenden passen.
• Auch nach der erfolgreichen Vermittlung soll eine weitere Unterstützung, wenn gewünscht, erfolgen. Wir wollen zusätzlich, dass auch Arbeitnehmer, die bereits in einem Beschäftigungsverhältnis sind, auf die Angebote der Arbeitsagentur zurückgreifen können.
• In Deutschland gelten ca. 7,5 Millionen Menschen als funktionale Analphabeten. Um diese Hürde gesellschaftlicher Teilhabe zu bekämpfen, setzen wir uns für niedrigschwellige, kostenlose Lernangebote für Analphabeten ein. Diese Hilfen sollen sowohl in ausgedruckter in relevanten öffentlichen Gebäuden als auch online in Form von Lernplattformen verfügbar sein. Das Absolvieren dieser Lernangebote sollten für Analphabeten, die Arbeitslosengeld beziehen verpflichtend sein.
• Ein elternunabhängiges BAföG, dessen Höhe die tatsächlichen Lebenshaltungskosten am Ort der Ausbildung berücksichtigt. Die Bewilligung der Förderung Einzelner darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen.
2.4 Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Für uns Junge Liberale Bayern ist es eine nicht akzeptable Freiheitseinschränkung, sich zwischen Kind(ern) und Erwerbstätigkeit entscheiden zu müssen. Es darf jedoch nicht darum gehen, bestimmte Lebens- und Familienmodelle als besonders erstrebenswert darzustellen. Für liberale Politik muss immer die freie Entscheidung des Einzelnen im Mittelpunkt stehen. Damit die Entscheidung über Kinder frei getroffen werden kann, muss die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden. Wir sprechen uns klar gegen das Bayrisches Familiengeld aus. Dieses setzt falsche Anreize für junge Eltern dem Arbeitsmarkt länger fernzubleiben. Stattdessen fordern wir:
• Subjekt- statt Objektförderung mit Betreuungsgutscheinen, die ein nachfrageorientiertes Betreuungsangebot sicherstellen. Dabei setzen wir auf ein Wochenkontingent an Betreuungsstunden statt einem Tageskontingent, mit der Möglichkeit dies zu einem Monats- oder Halbjahreskontingent zu erweitern.
• Das Elterngeldplus und den Partnerschaftsbonus finden wir gute Konzepte, um beide Elternteile auf dem Arbeitsmarkt zu halten und sprechen uns explizit für eine Beibehaltung und den weiteren Ausbau aus.
• Die Reform des Elterngeldes dahingehend, dass die Differenz zwischen der Anzahl an Monaten, die die beiden Elternteile in Anspruch nehmen, nicht mehr als 4 Monate betragen darf. Dafür soll die Untergrenze von 2 Monaten entfallen. Weiterhin soll die maximale Bezugsdauer 24 Monate für beide Elternteile zusammen gelten. Für Alleinerziehende bleibt die Elterngeldregelung unberührt.
• Den allgemeinen Ausbau von Kindertagesstätten, insbesondere für Kleinkinder ab Ende des Mutterschutzes (8 Wochen nach Geburt) bis zum Eintritt in den Kindergarten. Dazu sollen bestehende Investitionsprogramme des Bundes erweitert werden.
• Die Flexibilisierung der Öffnungszeiten von Kindertagesstätten, Kindergärten und sonstigen Kindertageseinrichtungen, sowie die Ausdehnung der zulässigen Unterbringungszeit. Erweiterung des Betreuungsangebots nach der regulären Schulzeit, ohne dabei eine Ganztagesschulpflicht einzuführen. Weitere Förderungen im Bereich der betrieblichen Kinderbetreuung, wobei wir das Programm „Erfolgsfaktor Familie“ als wichtigen Schritt begrüßen.
3. Europa ist unsere Zukunft-Für einen europäisch-globalen Markt
Europa ist die Zukunft. Nicht nur für die Mitgliedstaaten, sondern gerade auch für den Einzelnen. Der Binnenmarkt und die Grundfreiheiten sind Ergebnis eines sich verbindenden Europas und eine Errungenschaft für die Freiheit. Niemand soll in Europa daran gehindert werden das eigene Schicksal in die Hand zu nehmen und sich selbst zu verwirklichen. Dafür müssen die innereuropäischen Barrieren aufgelöst und überall in Europa Aufstiegschancen für alle ermöglicht werden. Deshalb fordern wir:
• Personenfreizügigkeit für alle zu ermöglichen. Insbesondere für eine umfassende Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit muss noch einiges verbessert werden. Dabei fehlt derzeit eine ausreichende positivrechtliche Regelung, welche ein Verfahren für grenzüberschreitende Unternehmenswanderungen und ansiedlungen vorsehen und für alle – und nicht nur für Kapitalgesellschaften – ermöglichen. Dies ist ein wichtiger Schritt für die Entkopplung des Schicksals des Einzelnen der begrenzten Möglichkeiten innerhalb eines Nationalstaates. Einen im Grunde freien und sozialen europäischen Markt. Dies setzt eine Minimierung von Marktverzerrungen durch alle Marktteilnehmer innerhalb Europas voraus. Dabei stehen Subventionen als politische Lenkungsinstrumente der Innovationskraft der Tüftler und Macher entgegen. Ein nicht überlebensfähiges Unternehmen oder eine nicht wirtschaftliche Idee darf nicht künstlich gegen den freien Markt am Leben erhalten werden. Dabei gilt es auch staatliche Unternehmensbeteiligungen auf ein Minimum zu reduzieren. Nur so ist ein echter Chancenaufstieg in einem freien Wettbewerb der Ideen möglich.
• Die Vollendung der Globalisierung. Dafür muss zusätzlich zum gemeinsamen europäischen Markt ein echter globaler Markt etabliert werden. Dies setzt in einem ersten Schritt Handelsbeziehungen und -abkommen auf Augenhöhe voraus. Gerade für die Menschen außerhalb Europas sind enge Handelsverflechtungen eine Aufstiegschance. Doch auch innerhalb Europas bietet ein globaler Markt für den Einzelnen unendlich viele Möglichkeiten zur Selbstverwirklichung. Gerade vor der dem Hintergrund der aktuellen Handelskonflikte muss sich Deutschland und besonders Europas zum Freihandel bekennen und für diesen kompromisslos eintreten.
4. Einwanderung – Faire Chancen für alle (langfristigen) Einwohner eines Landes
Durch den demographischen Wandel geht Deutschland bis 2030 Millionen an Erwerbstätigen verloren. Die Zuwanderung ist eine von mehreren Möglichkeiten, durch die eine rapide Verringerung des Arbeitskräfteangebots und damit nachteilige Effekte auf die Innovationsfähigkeit und den technischen Fortschritt verhindert werden können. Die Politik darf ihren Fokus deshalb nicht nur auf die Gewinnung ausländischer Fachkräfte setzen, sondern muss Migranten, die bereits in Deutschland leben helfen, ihr Potential auszuschöpfen. Wer arbeiten möchte soll dies auch dürfen und dazu durch Integrationsmaßnahmen befähigt werden.
Die Jungen Liberalen fordern:
• Speziellen, ihren Anforderungen gerechten Deutsch und Kulturunterrichts für Migranten und Migrantinnen.
• Beratung zu Förder- und Stipendienprogrammen für Migranten und Migrantinnen.
• Unterstützung von Projekten zur Jobvermittlung und Perspektiveneröffnung. Dies kann beispielsweise in Form von beruflicher Beratung passieren.
• Ein flächendeckendes Angebot an Sprachkursen und Weiterbildungsmöglichkeiten, beispielsweise durch die Volkshochschulen.
• Die einfache und unbürokratische Umsetzung der 3+2 Regelung für die Aufenthaltsgenehmigung von Auszubildenden.
• Die Ermöglichung des langfristig rechtsicheren Aufenthalts für gut integrierte Asylsuchende, die die deutsche Sprache auf mindestens B2 Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) sprechen, straffrei sind und einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz besitzen.
• Den Ausbau des IQ-Netzwerks Bayern. Bereits vorhandene Beratungsstrukturen müssen weiter ausgebaut werden, damit Migrant*innen eine faire Möglichkeit bekommen, ihre Fähigkeiten zu entwickeln und sich in Bayern noch besser einbringen zu können. Hierbei sollen auch mehr gemeinnützige Gesellschaften helfen können, die Best Practices aus dem interkulturellen Bildungs- und Beratungssektor bündeln.
• Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration soll dem Vorbild des 2017 gegründeten Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen folgen und dafür sorgen, dass integrative Maßnahmen noch stärker in die Öffentlichkeit treten. Durch Narrative gelungener Integration lassen sich beispielsweise hervorragend Vorbilder besonders für junge Menschen aufzeigen. Migrant*innen, bei denen die Integration bereits gelungen ist sollen vermehrt angefragt werden, ihre Erfahrungen mit anderen zu teilen.
• Die Anerkennung von ausländischen Bildungs- und Berufsabschlüssen. Dies soll nicht von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, sondern bundesweit einheitlich geregelt werden. Im Rahmen von Freihandelsabkommen der EU, sollen Bildungs- und Ausbildungsabschlüsse der Handelspartner leichter anerkannt werden.
• Um die Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa für alle Bildungsformen zu ermöglichen, fordern wir mittelfristig eine inhaltliche Angleichung der Berufsausbildungen und Studiengänge auf europäischer Ebene.
• Hierzu sind Kompetenzzentralen nach Hamburger Vorbild, sogenannte „Servicestellen Arbeitnehmerfreizügigkeit“, zu schaffen. Diese verfügen über sprachkundige Sozialarbeiter, fungieren bei Bedarf als spezialisierte Arbeitsvermittlung sowie als Rechtsberatung (Arbeitsrecht, Sozialrecht). Darüber hinaus wird eine „Perspektivenberatung“ angeboten – die Klärung, ob Leistungsansprüche vorliegen, beispielsweise von potentiell vorhergehender sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Falls keine Arbeit vermittelt werden kann und keine Leistungsansprüche vorliegen, vermittelt die Servicestelle Angebote kostenfreier Rückreise in das jeweilige Heimatland.
5. Aufstieg selbst gemacht – mit Kapital zum Erfolg
Wirtschaftlicher und sozialer Aufstieg ist kein Selbstzweck. Dieser dient nicht nur der Schaffung von Lebensgrundlagen, sondern auch und ganz besonders der persönlichen Weiterentwicklung und Selbstverwirklichung. Damit sich der Einzelne den Traum der Unabhängigkeit erfüllen kann, muss deshalb die Option einer Unternehmensgründung real möglich sein.
5.1. Steuererleichterungen in der Gründungsphase
Hier gibt es in Deutschland noch viel zu tun. Denn eine große Vielzahl an Neugründungen geht aufgrund der hohen Steuer- und Bürokratielast in den ersten Jahren pleite. Gründungsrisiken müssen hier unbedingt verringert werden. Daher fordern wir:
• Einkommens- und Körperschaftssteuer in den ersten zwei Geschäftsjahren nach Unternehmensgründung nicht zu erheben. Auf Antrag und bei besonderem Bedarf kann dies bis zum fünften Jahr verlängert werden.
• Bei Neuunternehmen ab dem dritten bis zum fünften Geschäftsjahr auf Antrag und bei besonderem Bedarf einen abgesenkten Steuersatz anzuwenden, sofern und insoweit die Steuererhebung nicht komplett ausgesetzt worden ist.
• Eine Stundungsmöglichkeit zur Zahlung von Einkommens- und Körperschaftssteuer ab dem dritten bis zum fünften Geschäftsjahr. Dies dient der Abfederung von Umsatzschwankungen und soll auf Antrag und bei Bedarf gestattet werden.
• Im Rahmen der Umsatzsteuer in den ersten zwei Geschäftsjahren eine vom Umsatz unabhängige Anwendung der Ist-Besteuerung statt der derzeit gültigen Soll-Besteuerung. Bei Bedarf soll diese Besteuerung bis ins fünfte Geschäftsjahr verlängert werden können.
• Auf die Erhebung der Gewerbesteuer in den ersten zwei Geschäftsjahren zu verzichten.
• Bis zu fünf Jahren soll die Gewerbesteuer in strukturschwachen Regionen unter den bisherigen Mindesthebesatz bis zu 0% gesenkt werden können. Letzteres entscheidet die Kommune weiterhin autonom. Zum Ausgleich von Liquiditätsengpässen soll die Gewerbesteuer mittel- und langfristig durch ein Hebesatzrecht auf die Einkommen- und Körperschaftssteuer ersetzt werden.
• Eine missbräuchliche Ausnutzung der Steuervergünstigungen ist dabei unzulässig. Den zuständigen Behörden ist ein Instrumentarium zur Erkennung und Verhinderung von Steuervermeidungsmodellen an die Hand zu geben. Im Falle des Vorhandenseins eines oder mehrerer Erstunternehmen ist zudem genau zu prüfen, ob die anfallenden Steuern hier nicht über die Einnahmen der/des Erstunternehmen(s) getilgt werden können.
5.2. Entfesselung der Bevölkerung durch steuerliche Entlastung
Die steuerliche Belastung ist für breite Bevölkerungsschichten in Deutschland zu hoch. Um die Aufstiegschancen für Bezieher niedriger Einkommen zu erhöhen, plädieren die Jungen Liberalen daher für:
• Die Erhöhung der Steuerfreibeträge für Geringverdiener um mindestens 700€.
• Eine Erhöhung der Erwerbsobergrenze für Mini-Jobber auf 700€ und eine Koppelung an die allgemeine Lohnentwicklung.
• Eine Mehrwertsteuerreform. Wir streben einen vereinheitlichten Mehrwertsteuersatz unterhalb des aktuellen Höchstsatzes von 19% an.
• Das Zusammenlegen der Freibeträge nach § 3 Nr. 26 EstG („Übungsleiterfreibetrag“) und § 3 Nr. 26a EStG („Ehrenamtspauschale“) sowie die Erhöhung auf insgesamt 4500,- €.
• Die Abschaffung der Versicherungssteuer. 6. Neue Anreize für den Sozialstaat Die Jungen Liberalen wollen dem Sozialstaat neue Impulse geben und fordern ein Update für Zick-Zack-Lebensläufe, sodass sich die Behandlung des Einzelnen durch den Sozialstaat nicht allein aufgrund der bloßen Abweichung gegenüber traditionellen Lebenswegen ändert. Leistungen sollen gebündelt werden, um den Sozialstaat unbürokratisch und transparent zu gestalten. Dabei muss immer das Ziel im Vordergrund stehen den Einzelnen zu stärken. Deshalb fordern die Jungen Liberalen:
• Eine Erhöhung des Schonvermögens und die vollständige Aufnahme einer eigenen, selbstbewohnten Immobilie in das Schonvermögen.
• Attraktivere Hinzuverdienst-Regelungen, die den Menschen besser als heute ermöglichen, sich durch mehr Arbeit Schritt für Schritt aus der Abhängigkeit des Staates herauszuarbeiten. In manchen Konstellationen kann es heute sogar passieren, dass ein Mehr an Verdienst zu einem Weniger an Einkommen führt. Das muss dringend geändert werden. Ein guter Sozialstaat sollte Leistung immer auch anerkennen.
• Regional ausdifferenzierte Pauschalen für die Kosten der Unterkunft Heizung und sonstiger existenzieller Güter mit regional variierender Preisstruktur.
• Eine Senkung der Sozialbeiträge für Geringverdiener und Menschen in Ausbildung.
• Einen unbürokratischeren Zugang zur Grundsicherung.
• Bei der Bekämpfung der Obdachlosigkeit ist auf sogenannte „Housing First“ Angebote zu setzen. Hierbei werden Menschen, die von Obdachlosigkeit betroffen sind, primär Wohnungen bereitgestellt, welche nicht an Bedingungen geknüpft sind.
7. Vorsorge und Sparen
Wir Junge Liberale Bayern wollen die Altersvorsorge weiterhin neu denken. Das gesetzliche Rentensystem in seiner jetzigen Form ist nicht mehr zukunftsfähig und beschneidet die junge Generation maßgeblich in ihren Chancen. Wir wollen weg von einem umlage- hin zu einem kapitalgedeckten Rentensystem. Nur ein solches stellt sicher, dass heutige Beitragszahler auch im Alter finanzielle Freiheit besitzen. Die von der Ampelregierung unternommenen Schritte können hierbei nur ein Anfang sein.
Wir fordern daher:
• Jeder sollte die Möglichkeit haben an den Chancen des Kapitalmarktes partizipieren zu können. Dafür brauchen wir einen stärkeren Fokus auf die private kapitalgedeckte Altersvorsorge. Hier fordern wir mehr steuerliche Vorteile respektive steuerlicher Absetzungsmöglichkeiten der privaten Altersvorsorge.
• Den Wechsel von der umlagefinanzierten Rentenfinanzierung zur kapitalgedeckten Zukunftssicherung, welcher in einem Übergangszeitraum vollzogen werden soll, in dem beide Systeme koexistieren.
• Eine entschiedene Ablehnung der Finanztransaktionssteuer.
• Die automatische Anpassung des Kapitalertragssteuerfreibetrages an die Inflation.