Ein leistungsfähiger Sozialstaat lebt von gesellschaftlicher Akzeptanz. Diese Akzeptanz setzt voraus, dass staatliche Unterstützung diejenigen erreicht, die auf sie angewiesen sind, und dass Missbrauch wirksam verhindert wird. Wenn staatliche Leistungen systematisch zweckwidrig in Anspruch genommen werden, leidet nicht nur die finanzielle Tragfähigkeit des Sozialstaates, sondern auch das Vertrauen in seine Legitimität.
Gleichzeitig darf die Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch nicht zu pauschaler Überwachung, unverhältnismäßiger Datensammlung oder einem Generalverdacht gegenüber allen Leistungsberechtigten führen. Ein liberaler Sozialstaat schützt Bedürftige und bekämpft Missbrauch zielgerichtet, rechtsstaatlich und verhältnismäßig.
Die Jungen Liberalen Mittelfranken fordern deshalb, Sozialleistungsmissbrauch vorrangig durch eine strukturelle Vereinfachung des Sozialstaates, klare Zuständigkeiten und gezielte Maßnahmen gegen organisierte Ausnutzung zu bekämpfen.
Komplexe und nebeneinanderstehende Leistungssysteme begünstigen Fehlanreize, Grauzonen und Vollzugsdefizite. Übergänge zwischen Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag und weiteren Transferleistungen müssen deshalb vereinfacht werden. Einkommensbegriffe, Berechnungszeiträume und Anspruchsgrundlagen sind stärker anzugleichen, damit vergleichbare Lebenssituationen nicht nach unterschiedlichen Maßstäben bewertet werden. Ein nachvollziehbareres System schützt ehrliche Leistungsbezieher und erschwert strategische Ausnutzung.
Missbrauch staatlicher Leistungen muss dort gezielt bekämpft werden, wo konkrete Anhaltspunkte für organisierte Ausnutzung bestehen. Dazu zählen insbesondere Scheinfirmen, fingierte Beschäftigungsverhältnisse oder vergleichbare Konstruktionen, bei denen Sozialleistungsansprüche formal erzeugt werden, ohne dass eine wirtschaftlich tragfähige Erwerbstätigkeit vorliegt. Prüfmechanismen müssen sich dabei an konkreten Auffälligkeiten orientieren und dürfen nicht in pauschale Kontrolle aller Leistungsbezieher übergehen.
Bei konkretem Missbrauchsverdacht müssen zuständige Behörden verpflichtet werden, anlassbezogen zusammenzuarbeiten und eine federführende Stelle für die weitere Prüfung festzulegen. Jobcenter, Sozialbehörden, Familienkassen und Finanzverwaltung dürfen dabei ausschließlich die für den konkreten Fall erforderlichen Informationen austauschen. Ein dauerhafter oder anlassloser Datenaustausch wird abgelehnt.
Zu Unrecht ausgezahlte Leistungen sind inkl. etwaiger Zinsen schneller und konsequenter zurückzufordern. Rückforderungsbescheide müssen zügiger vollstreckbar werden, bestehende Vollstreckungsverfahren beschleunigt und Vermögensverschiebungen bei bereits festgestelltem Missbrauch frühzeitig berücksichtigt werden. Bei wiederholt fahrlässigem Handeln durch Behörden, welches zu fehlerhaften Auszahlungen mit begrenztem und/oder ausgeschlossenem Rückzahlungsanspruch führt, soll außerdem eine schnellere Sanktionierung Verantwortlicher erfolgen.
Ein liberaler Sozialstaat zeichnet sich nicht durch immer neue Kontrollmechanismen aus, sondern durch klare Regeln, nachvollziehbare Zuständigkeiten und die Fähigkeit, Missbrauch gezielt & selbstkritisch dort zu bekämpfen, wo er tatsächlich entsteht.