18.03.2026

Der Staat ist kein Schichtleiter

Die Arbeitswelt hat sich in den vergangenen Jahren grundlegend verändert. Flexible Arbeitsmodelle, projektbezogene Arbeitsphasen, Homeoffice, mobile Arbeit und individuelle Lebensentwürfe prägen zunehmend den beruflichen Alltag. Das deutsche Arbeitsrecht folgt weiterhin einem starren Leitbild, das von festen Tagesabläufen, einheitlichen Belastungsprofilen und der Annahme ausgeht, dass unterschiedliche Menschen unter denselben Bedingungen identische Schutzbedürfnisse haben. Was ursprünglich dem Schutz von Arbeitnehmern dienen sollte, führt heute häufig dazu, dass selbstbestimmte Arbeitsgestaltung unnötig eingeschränkt wird und der Staat ohne hinreichenden Grund in die Autonomie mündiger Arbeitnehmer eingreift.

Die Jungen Liberalen Mittelfranken fordern daher eine grundlegende Modernisierung arbeitszeitbezogener Regelungen mit dem Ziel, Schutzrechte zu erhalten, zugleich aber individuelle Entscheidungsfreiheit deutlich zu stärken.

Verpflichtende gesetzliche Pausenregelungen sollen künftig nicht mehr als zwingende Unterbrechung der Arbeitszeit ausgestaltet werden. An die Stelle der bisherigen Pflicht tritt ein gesetzlich abgesichertes Recht auf Pause, auf das Arbeitnehmer freiwillig verzichten können, sofern keine sicherheitsrelevanten Gründe entgegenstehen. Es darf nicht die Aufgabe des Staates sein pauschal – zum Zwecke der Verhinderung potentieller Selbstgefährdung – in den Leistungsprozess einzugreifen, solange keine Gefährdung Dritter entsteht. 

Auch die bisherige tägliche Höchstarbeitszeit wird den Anforderungen moderner Arbeitsrealitäten nicht mehr gerecht. An die Stelle staatlich festgelegter Arbeitszeitgrenzen soll ein arbeitsrechtlich gesichertes Recht treten, grundsätzlich nicht zu einer Arbeitsleistung von mehr als 40 Stunden pro Woche verpflichtet werden zu können, soweit nicht bereits heute gesetzlich geregelte Ausnahmen bestehen. Darüberhinausgehende Arbeitszeit soll auf freiwilliger Basis grundsätzlich möglich sein, sofern keine sicherheitsrelevanten Gründe entgegenstehen.

Gleiches soll kongruent für die Tageshöchstarbeitszeit gelten. Statt der bindenden Tageshöchstarbeitszeit von bis zu 10 Stunden soll es künftig keine bindende Obergrenze geben. So lassen sich besonders in Branchen, die punktuell hohe Arbeitszeiten mit sich bringen, etwa der Aufbau von sog. Schattenstunden verhindern.

Wer über die reguläre Vollzeit hinaus arbeitet, übernimmt zusätzliche Leistung und zusätzliche Verantwortung. Deshalb soll Arbeitsentgelt für freiwillige Mehrarbeit oberhalb regulärer Vollzeit künftig von der Einkommensteuer freigestellt werden. Zusätzliche Arbeit muss sich spürbar lohnen und darf nicht durch überproportionale steuerliche Belastung entwertet werden.

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